Natürlich
weiß jeder, dass das Leben endlich ist. Doch für den
Fall des
plötzlichen Ablebens muss auch vorgesorgt werden.
Schließlich
hinterlässt fast jeder Verstorbene auch immer Menschen, die
zumindest zum Teil finanziell von ihm abhängig waren. Wenn es
darum
geht, Risikovorsorge zu betreiben, dann ist die
Risikolebensversicherung noch immer die Versicherung, die
dafür am
häufigsten empfohlen wird. Sie leistet je nach Tarif eine
einmalige
Versicherungssumme oder darüber hinaus eine Rentenzahlung.
Dabei ist
diese Versicherung zur Risikovorsorge nicht nur für Familien
geeignet, sondern auch für Geschäftspartner oder zur
Absicherung
eines Kredits. Man nicht gleich ein Versicherungsmanager
werden, um sich mit den Grundlagen der Risikovorsorge vertraut zu
machen.
Risikovorsorge
gilt als unverzichtbar
Jeder
muss irgendwann einmal sterben, doch bei nicht wenigen passiert das
unerwartet und ebenso unvorbereitet. Daher ist eine gute und
rechtzeitige Risikovorsorge praktisch unerlässlich. Mit einer
Versicherung zur Absicherung des Todes, der sogenannten
Todesfallversicherung oder Risikolebensversicherung, lässt
sich eine
derartige Risikovorsorge einfach und verlässlich betreiben.
Die
Risikolebensversicherung als Risikovorsorge gehört damit zu
den
Versicherungen, deren Auszahlung der Versicherte nicht erlebt, wohl
aber seine Hinterbliebenen. Für sie wird die Versicherung
nämlich
abgeschlossen, und zwar zu deren vorübergehender finanzieller
Absicherung.
An
wen richtet sich die Risikolebensversicherung?
Die
Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, die besonders
häufig
von Familien genutzt wird. Entweder wird sie vom Hauptverdiener oder
Ernährer der Familie abgeschlossen oder von beiden
Ehepartnern.
Stirbt einer der beiden, bekommt der andere die Versicherungssumme
ausgezahlt und muss sich dadurch eine Zeit lang nicht
zwangsläufig
um das Finanzielle kümmern. Sterben beide Ehepartner, geht das
Geld
an die Kinder, sofern diese schon alt genug sind, es selbst in die
Hand zu bekommen.
Mit dieser Versicherung sichern sich aber
auch Geschäftspartner ab. Stirbt einer der beiden,
erhält der
andere die Versicherungssumme und erhält damit in der Regel
die
Chance, das Unternehmen zu halten. Hier kann dann erst einmal alles
geregelt werden und das Unternehmen steht nicht von heute auf morgen
vor der Zahlungsunfähigkeit, was andernfalls als ein
mögliches
Szenario passieren könnte. Wer einen Immobilienkredit bei
seiner
Bank beantragt, für den bedeutet es nicht selten auch, dass
dieser
durch eine Versicherung abgesichert werden soll. Dabei wird so
gesehen eine extra Versicherung in Form einer
Risikolebensversicherung auf den Tod des Bauherrn abgeschlossen,
damit der Kredit auch im Falle seines Todes zumindest zu einem Teil
gesichert zurückgezahlt wird.
Woran
sollte bei der Risikolebensversicherung gedacht werden?
Beim
Abschluss einer Risikolebensversicherung können dem
Versicherungsnehmer Gesundheitsfragen gestellt werden. Diese sind
wahrheitsgemäß zu beantworten, damit der
Versicherungsschutz nicht
gefährdet wird. Ehepartner, die beim gemeinsamen Tod
wünschen, dass
die Kinder die doppelte Versicherungssumme erhalten, sollten sich
einzeln absichern. Das bedeutet, dass jeder der Ehepartner eine
eigene Risikoleben Police abschließt. Bei einer
Partnerversicherung
wird in der Regel nur für einen Toten gezahlt.
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