Realkredit
| Der Realkredit ist umgangsprachlich besser bekannt
unter dem Namen
"Hypothekendarlehen". Es handelt sich bei einem solchen Kredit um ein
Immobiliendarlehen, welches jedoch nur maximal 60% des angemessenen
Objektwertes abdeckt. Der angemessene Objektwert wird von den Banken
unterschiedlich ermittelt; teilweise wird der Kaufpreis der Immobilie
als Wert angesetzt, teilweise rechnen die Banken jedoch auch
unterschiedliche Sicherheitsabschläge (z.B. 10%) vom Kaufpreis
runter
und ermitteln so den Wert der Immobilie. Warum ist der Realkredit auf 60% des Objektwertes gedeckelt? Anbieter dieser Kredite sind Spezialbanken, sog. Realkreditinstitute, auch als Hypothekenbanken bezeichnet. Das Geld, welches diese Institute an ihre Kunden verleihen, verschaffen sich die Banken durch Herausgabe von Pfandbriefen. Durch diese Pfandbriefe können sich die Banken zu günstigen Zinsen das zu verleihende Geld beschaffen. Dies ist jedoch nur bis max. 60% des Objektwertes möglich (gem. Hypothekenbankengesetz). Viele Banken bieten aber auch sog. 100%-Finanzierungen an. Was ist damit gemeint? Hier beschaffen sich die Banken für den Teil über der 60%-Grenze das zu verleihende Geld mit Hilfe von Herausgabe anderer Mittel (z.B. Inhaberschuldverschreibungen) am Markt. Diese Mittel sind jedoch für die Banken etwas teurer. Der höherer Preis, zu dem sich die Banken dieses Geld beschaffen, wird an die Kunden weitergegeben. Entweder wird dann die sog. 100%-Finanzierung mit einem Mischzins dem Kreditnehmer angeboten oder das Darlehen wird in zwei sog. Darlehenstranchen mit zwei unterschiedlichen Zinssätzen aufgeteilt. Wie wird ein Realkredit abgesichert? Es wird im Grundbuch der entsprechenden Immobilie eine Grundschuld in Höhe des Darlehens zugunsten der entsprechenden Bank eingetragen. Kann man so einen Kredit gegen evtl. Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit absichern? Dies ist möglich - es gibt hier verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist der sog. "Baufi-Schutz" Der Kreditnehmer zahlt für diesen Schutz einen zusätzlichen Beitrag. Dieser Beitrag kann entweder in der monatlichen Rate eingerechnet werden oder als einmaliger Betrag direkt an das Versicherungsunternehmen gezahlt werden. |
