Krankenversicherung
Artikel zur privaten Krankenversicherung Das Gesundheitswesen kennt zwei gleichwertige Formen der Krankenversicherung, nämlich einerseits die gesetzliche und andererseits die private Krankenversicherung. Gemeinsam ist beiden Versicherungen, dass sie die Kosten absichern, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung entstehen können, wobei der Versicherungsschutz sowohl Maßnahmen zur Wiederherstellung als auch Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes abdeckt. Dabei gibt es allerdings einige wesentliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich um ein privatwirtschaftliches Versicherungsnehmen, was in der Praxis zur Folge hat, dass der staatliche Einfluss hinsichtlich Leistungen und Vertragsgestaltung nur in begrenztem Umfang gegeben ist. Dadurch erklärt sich, dass die private Krankenversicherung im Regelfall deutlich mehr Leistungen anbietet und diese Leistungen im Rahmen des Vertrages für die gesamte Versicherungsdauer garantiert sind. Die Beitragsgestaltung der privaten Krankenversicherung basiert auf einer risikogerechten Kalkulation. Dazu werden Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie gewünschter Leistungsumfang bewertet und dem Kostenrisiko für die Versicherung gegenübergestellt. Um die für sich optimale Krankenversicherung zu finden, lohnt sich ein Blick auf den PKV Tarifrechner. Befürchtet die private Krankenversicherung ein erhöhtes Risiko und damit erhöhte Kosten, beispielsweise aufgrund bestimmter Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers, kann sie dieses erhöhte Risiko durch Risikozuschläge ausgleichen, wird das Risiko als zu hoch eingestuft, kann sie bestimmte Leistungen aus dem Versicherungsschutz ausschließen oder einen Antrag auch gänzlich ablehnen. Neben dem Anteil, der für die Deckung der aktuell verursachten Kosten verwendet wird, enthält der Beitrag für die private Krankenversicherung auch einen Sparanteil. Dieser wird dazu eingesetzt, die sogenannten Altersrückstellungen zu bilden. Hintergrund hierzu ist, dass die private Krankenversicherung die Annahme zugrunde legt, dass im Alter höhere Kosten verursacht werden. Reichen die Beiträge im Alter nicht aus, um die dann höheren Kosten zu decken, wird die Differenz durch die angesparten Altersrückstellungen ausgeglichen, wodurch zeitgleich gewährleistet ist, dass die Beiträge nicht allein aufgrund des Alters steigen. Die individuelle, risikogerechte Beitragsberechnung bietet für den Versicherungsnehmer zwei Vorteile. Zum einen spielt sein Einkommen keine Rolle, was bedeutet, dass jemand, der ein hohes Einkommen erzielt, nicht automatisch auch hohe Beiträge entrichten muss. Zum anderen kann der Versicherungsnehmer direkten Einfluss auf seine Beitragshöhe nehmen, indem er den von ihm gewünschten Leistungsumfang seinen Bedürfnissen entsprechend zusammenstellen und zudem eine beitragsenkende Selbstbeteiligung vereinbaren kann. Ein weiteres wesentliches Kennzeichen der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip erfolgt. Das bedeutet, die private Krankenversicherung erstattet rückwirkend die tatsächlich entstandenen Kosten, wobei sie nicht mit dem Erbringer der Leistungen abrechnet, sondern mit dem Versicherungsnehmer. Allerdings steht die private Krankenversicherung als Vollversicherung nur denjenigen offen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, in einfachen Worten ausgedrückt also freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse wären. Die BKK für Heilberufe: Krankenversicherung
Fusion
In einer finanziellen
Schieflage ist auch die BKK für Heilberufe(vgl.: VersicherungsJournal 16.5.11).
Nachdem ein Fusionspartner gesucht und auch in der BKK vor Ort gefunden wurde,
sprang dieser jedoch wieder ab. Der Grund ist, dass nach einem Blick in die
Bücher der BKK für Heilberufe die BKK vor Ort keine Möglichkeit für eine Fusion
sieht, weil der Finanzbedarf bedeutend größer ist als man bisher vermutet
hatte, sagt der Bericht des Handelsblatts. Somit wird ein PKV Vergleich
für viele Mitglieder notwendig, falls sich Änderungen durch die Fusion ergeben. Die Fusionskosten hatten sich um 24 Millionen Euro erhöht,
sodass die Fusionskosten satte 54 Millionen Euro betragen hätten. Das
Fusionsvorhaben, so die BKK vor Ort, sei nicht mehr realistisch. Viele
Mitglieder im BKK-Verbund sind nicht mehr gewillt, Fusionshilfen ohne
Bedingungen zu gewähren, so das Handelsblatt unter Berufung auf ein Schreiben
des BKK-Bundesverbandes. Was
bringt die Zukunft für die BKK für Heilberufe
Die BKK für Heilberufe hat das Scheitern der Fusion mit der
BKK vor Ort in einer Pressemitteilung bestätigt. Nun müssen in Zusammenarbeit
mit dem BKK-System weitere Optionen zeitnah geprüft werden. Das BVA
signalisierte die Schließung, sollte keine Stellungnahme des BKK-Systems
kurzfristig an das Bundesversicherungsamt abgegeben werden. Weiter berichtet
das Handelsblatt unter Berufung auf Branchenkreise, dass bereits Anfang
November der Schließungsbescheid erstellt wurde und zum Jahresende wirksam
wird. Eine weitere Kassenschließung soll zwar verhindert werden, denn die
schlechten Erfahrungen mit der Schließung der City BKK sind noch gut in
Erinnerung. Doch mit den Abstimmungsregelungen des BKK-Verbundes ist es auch
für eine Minderheit möglich, weitere Fusionshilfen zu blockieren und damit eine
Schließung erzwingen. Noch eine Fusion
Zuerst abgeblasen, dann doch zusammengeschlossen haben sich
die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK), die drittgrößten Krankenkasse und
die BKK Gesundheit, die größten Betriebskrankenkasse. Brachten erst auch
dreiwöchigen Verhandlungen keine Einigung (vgl.: VersicherungsJournal Für die Kunden beider Kassen entsteht durch die Fusion kein
zusätzlicher Aufwand und auch die Krankenversicherungs-Karten behalten ihre
Gültigkeit. Auch sollen alle Behandlungen uneingeschränkt fortgesetzt werden
und die Zusatzversicherungen mit den Vorzugskonditionen bleiben bestehen. |
