Krankenversicherung






Artikel zur privaten Krankenversicherung


Das Gesundheitswesen kennt zwei gleichwertige Formen der Krankenversicherung, nämlich einerseits die gesetzliche und andererseits die private Krankenversicherung. Gemeinsam ist beiden Versicherungen, dass sie die Kosten absichern, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung entstehen können, wobei der Versicherungsschutz sowohl Maßnahmen zur Wiederherstellung als auch Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes abdeckt.

Dabei gibt es allerdings einige wesentliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich um ein privatwirtschaftliches Versicherungsnehmen, was in der Praxis zur Folge hat, dass der staatliche Einfluss hinsichtlich Leistungen und Vertragsgestaltung nur in begrenztem Umfang gegeben ist. Dadurch erklärt sich, dass die private Krankenversicherung im Regelfall deutlich mehr Leistungen anbietet und diese Leistungen im Rahmen des Vertrages für die gesamte Versicherungsdauer garantiert sind. Die Beitragsgestaltung der privaten Krankenversicherung basiert auf einer risikogerechten Kalkulation. Dazu werden Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie gewünschter Leistungsumfang bewertet und dem Kostenrisiko für die Versicherung gegenübergestellt. Um die für sich optimale Krankenversicherung zu finden, lohnt sich ein Blick auf den PKV Tarifrechner.

Befürchtet die private Krankenversicherung ein erhöhtes Risiko und damit erhöhte Kosten, beispielsweise aufgrund bestimmter Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers, kann sie dieses erhöhte Risiko durch Risikozuschläge ausgleichen, wird das Risiko als zu hoch eingestuft, kann sie bestimmte Leistungen aus dem Versicherungsschutz ausschließen oder einen Antrag auch gänzlich ablehnen. Neben dem Anteil, der für die Deckung der aktuell verursachten Kosten verwendet wird, enthält der Beitrag für die private Krankenversicherung auch einen Sparanteil. Dieser wird dazu eingesetzt, die sogenannten Altersrückstellungen zu bilden. Hintergrund hierzu ist, dass die private Krankenversicherung die Annahme zugrunde legt, dass im Alter höhere Kosten verursacht werden. Reichen die Beiträge im Alter nicht aus, um die dann höheren Kosten zu decken, wird die Differenz durch die angesparten Altersrückstellungen ausgeglichen, wodurch zeitgleich gewährleistet ist, dass die Beiträge nicht allein aufgrund des Alters steigen.

Die individuelle, risikogerechte Beitragsberechnung bietet für den Versicherungsnehmer zwei Vorteile. Zum einen spielt sein Einkommen keine Rolle, was bedeutet, dass jemand, der ein hohes Einkommen erzielt, nicht automatisch auch hohe Beiträge entrichten muss. Zum anderen kann der Versicherungsnehmer direkten Einfluss auf seine Beitragshöhe nehmen, indem er den von ihm gewünschten Leistungsumfang seinen Bedürfnissen entsprechend zusammenstellen und zudem eine beitragsenkende Selbstbeteiligung vereinbaren kann. Ein weiteres wesentliches Kennzeichen der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip erfolgt. Das bedeutet, die private Krankenversicherung erstattet rückwirkend die tatsächlich entstandenen Kosten, wobei sie nicht mit dem Erbringer der Leistungen abrechnet, sondern mit dem Versicherungsnehmer.
Allerdings steht die private Krankenversicherung als Vollversicherung nur denjenigen offen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, in einfachen Worten ausgedrückt also freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse wären.



Die BKK für Heilberufe: Krankenversicherung Fusion

In einer finanziellen Schieflage ist auch die BKK für Heilberufe(vgl.: VersicherungsJournal 16.5.11). Nachdem ein Fusionspartner gesucht und auch in der BKK vor Ort gefunden wurde, sprang dieser jedoch wieder ab. Der Grund ist, dass nach einem Blick in die Bücher der BKK für Heilberufe die BKK vor Ort keine Möglichkeit für eine Fusion sieht, weil der Finanzbedarf bedeutend größer ist als man bisher vermutet hatte, sagt der Bericht des Handelsblatts. Somit wird ein PKV Vergleich für viele Mitglieder notwendig, falls sich Änderungen durch die Fusion ergeben.

 

Die Fusionskosten hatten sich um 24 Millionen Euro erhöht, sodass die Fusionskosten satte 54 Millionen Euro betragen hätten. Das Fusionsvorhaben, so die BKK vor Ort, sei nicht mehr realistisch. Viele Mitglieder im BKK-Verbund sind nicht mehr gewillt, Fusionshilfen ohne Bedingungen zu gewähren, so das Handelsblatt unter Berufung auf ein Schreiben des BKK-Bundesverbandes.
 

Was bringt die Zukunft für die BKK für Heilberufe

Die BKK für Heilberufe hat das Scheitern der Fusion mit der BKK vor Ort in einer Pressemitteilung bestätigt. Nun müssen in Zusammenarbeit mit dem BKK-System weitere Optionen zeitnah geprüft werden. Das BVA signalisierte die Schließung, sollte keine Stellungnahme des BKK-Systems kurzfristig an das Bundesversicherungsamt abgegeben werden. Weiter berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf Branchenkreise, dass bereits Anfang November der Schließungsbescheid erstellt wurde und zum Jahresende wirksam wird. Eine weitere Kassenschließung soll zwar verhindert werden, denn die schlechten Erfahrungen mit der Schließung der City BKK sind noch gut in Erinnerung. Doch mit den Abstimmungsregelungen des BKK-Verbundes ist es auch für eine Minderheit möglich, weitere Fusionshilfen zu blockieren und damit eine Schließung erzwingen.

 

Noch eine Fusion

Zuerst abgeblasen, dann doch zusammengeschlossen haben sich die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK), die drittgrößten Krankenkasse und die BKK Gesundheit, die größten Betriebskrankenkasse. Brachten erst auch dreiwöchigen Verhandlungen keine Einigung (vgl.: VersicherungsJournal 23.7.10), so wurde dann doch die Fusion geschafft. Eine neue Kasse, die DAK-Gesundheit, ist geboren bzw. wird geboren. In der neuen Krankenkasse tummeln sich etwa 5,1 Millionen Versicherte aus der DAK und 6,6 Millionen Versicherte aus der BKK Gesundheit. Die neue Krankenversicherung wird sich dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) anschließen. Der Haushalt der DAK-Gesundheit hat für das Jahr 2012 ein Volumen von 20 Milliarden Euro.

Für die Kunden beider Kassen entsteht durch die Fusion kein zusätzlicher Aufwand und auch die Krankenversicherungs-Karten behalten ihre Gültigkeit. Auch sollen alle Behandlungen uneingeschränkt fortgesetzt werden und die Zusatzversicherungen mit den Vorzugskonditionen bleiben bestehen.