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Wann und wie ist eine Rückkehr in die GKV möglich



Für die PKV spricht beispielsweise das meist deutlich umfangreichere Leistungsspektrum als in der GKV, die Tatsache, dass die versicherten Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer hinweg vertraglich garantiert sind oder auch, dass die Beiträge unabhängig von der Höhe des Einkommens berechnet werden. Insofern lohnt sich die PKV nicht nur für diejenigen, die Wert auf einen sicheren und individuell bestimmbaren Versicherungsumfang legen, sondern insbesondere aus finanzieller Sicht auch für jüngere, gesunde Versicherungsnehmer oder Doppelverdienerehepaare ohne oder mit nur einem Kind. Erhöht die PKV die Beiträge oder stellt sich Nachwuchs ein, kann sich jedoch die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, erneut in die GKV zurückzukehren. Insgesamt gestaltet sich eine Rückkehr in die GKV jedoch in den meisten Fällen etwas schwieriger und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dies begründet sich in erster Linie damit, dass der Gesetzgeber verhindern möchte, dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren, als Besserverdiener oder als Single von den Vorteilen und den dann meist günstigeren Beiträgen in der PKV profitieren und im Alter oder nach Gründung einer Familie in die PKV zurückkehren, um dann Vorteile wie beispielsweise die kostenfreie Familienversicherung zu nutzen. Als Grundregel für die Rückkehr in die GKV gilt, dass der Versicherungsnehmer wieder versicherungspflichtig sein muss, was beispielsweise dann der Fall ist, wenn der Versicherungsnehmer arbeitslos wird. Eine problemlose Rückkehr ist im Fall von Arbeitslosigkeit allerdings nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat, wobei die gesetzliche Krankenversicherung auch dann weitergeführt werden kann, wenn er erneut berufstätig wird. Ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Arbeitslosigkeit älter als 55 Jahre, ist eine Rückkehr in die GKV nur dann möglich, wenn er im Verlauf der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosigkeit zumindest kurzzeitig in der GKV versichert war. Wird der Versicherungsnehmer als Mitglied der PKV arbeitslos und ist der Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, wird er bis zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung über den Ehepartner mitversichert. Daneben ist eine Rückkehr in die GKV möglich, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers unter die Pflichtversicherungsgrenze sinkt, weil der Versicherungsnehmer auch dann wieder versicherungspflichtig wird. Allerdings setzt eine Rückkehr in diesem Fall voraus, dass der Versicherungsnehmer in der Vergangenheit keinen Antrag auf eine Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt hat. Zudem darf eine Reduzierung der Einkommenshöhe, die sich in einer Reduzierung der Arbeitszeit begründet, nicht später erfolgen, als ein Jahr vor Eintritt in das Rentenalter. Nicht möglich ist eine Rückkehr in die GKV im Regelfall dann, wenn der Versicherungsnehmer ein Einkommen erzielt, dass fortwährend über der Pflichtversicherungsgrenze liegt.